Autoimport selbst gemacht!

Wer hat sich nicht auch schon überlegt einfach mal so nach England zu reisen und dort nach dem lange gesuchten Wunsch-Oldie Ausschau zu halten? Meist scheitert aber ein solches Unterfangen eher an der Unsicherheit mit Zoll und Strassenverkehrsämtern als an der Abenteuerlust der Oldie-Enthusiasten.

Der Import und das Inverkehrsetzen eines Fahrzeuges in der Schweiz sind aber gar nicht so schwierig, wie es zuerst scheint. Mit den richtigen Papieren im Gepäck, lässt sich das ganze recht locker angehen. Was aber unbedingt vorgängig abgeklärt werden muss ist die Sache mit der Versicherung. Soll ein Fahrzeug z.B. auf eigener Achse in die Schweiz gefahren werden, ist unbedingt eine grüne Versicherungskarte erforderlich. Das muss aber auf jeden Fall mit der Versicherungsgesellschaft geklärt werden. Wie zu erwarten gibt es da je nach Gesellschaft verschiedene Möglichkeiten. Am einfachsten ist es, wenn das Fahrzeug im Ausland noch in Verkehr und die Autonummer bekannt ist. Andernfalls gilt zu überlegen ob ein Transport auf dem Anhänger sinnvoll ist. Oder aber "No Risk no Fun also Augen zu und durch..."

Import:

Unverzollte Fahrzeuge sind an der Grenze unaufgefordert zur Zollbehandlung anzumelden. Dies sollte während der ordentlichen Öffnungszeiten geschehen. Ist das nicht möglich, so kann eine Inlandverzollung gewünscht werden. Wird eine Verzollung bei einem Inlandzollamt gewünscht, stellt das Grenzzollamt einen 2 Tage gültigen Vormerkschein aus.

Zoll-Kosten:

Die Zollansätze betragen (je nach Hubraum und Stückgewicht) zwischen12.- bis Fr. 15.-/je 100 kg brutto.
Für Motorräder beträgt der Ansatz Fr. 37.-/je 100 kg brutto.

Dazu kommen noch:

Aus Europa (EU, EFTA, einigen mittel- und osteurop. Ländern) sind die PW und Motorräder zollfrei, wenn ein Ursprungsnachweis, z.B. ein EUR. 1, vorgelegt wird. (ist bei den meisten unserer Oldies wohl nicht möglich)

Für die Verzollung sind folgende Dokumente vorzulegen:

Inverkehrsetzung:

Für die technische Prüffung bei den Strassenverkehrsämtern sind folgende Dokumente mitzubringen:

Gesetzliche Grundlagen und Merkblätter findet ihr hier:

Zoll Info: Autoimport durch Private

Merkblatt für das Autogewerbe

MERKBLATT ÜBER DEN IMPORT VON FAHRZEUGEN IN DIE SCHWEIZ (ZULASSUNG)

VORSCHRIFTEN BETREFFEND DIE EINFUHR VON PRIVATEN STRASSENMOTORFAHRZEUGEN UND ANHÄNGERN

REGULATIONS REGARDING THE IMPORTATION INTO SWITZERLAND OF PRIVATE MOTOR VEHICLES AND TRAILERS IN ROAD TRAFFIC

PRESCRIPTIONS IMPORTATION EN SUISSE DE VÉHICULES À MOTEUR ROUTIERS ET REMORQUES PRIVÉS

ÜBERSIEDLUNGSGUT - IMPORT IN DIE SCHWEIZ

STRASSENVERKEHRSAMT DES KANTONS ZÜRICH Selbstimport von Personenwagen